Experten  in der Energiebeschaffung
 

Subventionen für gewerbliche Letztverbraucher 2026

An dieser Stelle informieren wir Sie über bestehende oder absehbar gültige öffentliche Subventionen und Ausnahmetatbestände für die Energienutzung durch gewerbliche Letztverbraucher. Die nachfolgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir haben die Daten und Hinweise mit kfm. Sorgfalt erstellt, es erfolgt aber keine Gewähr für die Nutzung der Angaben. 



Thema

Anspruchsberechtigt

 Grundlage

Mechanismus

Antragstellung


Links

 Industriestrompreis 

stromintensive Industrie, voraus. Unternehmen die der KUEBLL-Liste entsprechen und optional weitere Sektoren (offen)


Förderzeitraum:
2027, 2028, 2029

Der Industriestrompreis wurde am 19.11.2025 im Bundeskabinett beschlossen. Die gesetzliche Grundlage ist derzeit noch offen, die Förderrichtlinie ist in Entwicklung, der Abschluss wird für Mitte/Ende 2026 erwartet

50% des Stromverbrauchs werden voraussichtlich auf einen Zielpreis von 5 Cent/kWh subventioniert. 

Beispiel: 8 Cent/kWh Großhandelspreis und 10 GWh/a Jahresverbrauch. Dann erfolgt eine Subvention i.H. von 3 Cent als Differenz aus 8 Cent Börse und 5 Cent Zielpreis für die Hälfte des Jahresverbrauchs, also 5 GWh = 150.000 EUR.

Bedingung: 50% des Subventionsbetrages muss in "grüne Transformation" investiert werden, darunter "könnten" fallen:

  • Erneuerbare Erzeuger (Wind, Solar)
  • Energiespeicher
  • Flexibilitätsmaßnahmen
  • Elektrifizierung
  • PPA
  • anderes (offen)

Bonus: Zusätzlich 10% Bonus möglich, sofern 80% des Subventionsbetrages in Flexibilitätsmaßnahmen reinvestiert wurde.

offen, vermutlich ähnlich dem Vorgehen bei der besonderen Ausgleichsregelung




BAFA (Link)