Dem Risikomanagement kam früher in Sachen Energiebeschaffung wenig bis keine Beachtung. Waren doch die Börsennotierungen für Strom und Erdgas - im Vergleich zu heute - relativ geradlinig und wenig schwankend.
Dies hat sich spätestens seit Mitte 2021 fundamental geändert. Die Terminmärkte antizipieren börsentäglich neue Risiken wie auch Entspannungen in den Futures. die Spotmärkte hingegen sind im Wesentlichen durch kurzfristige Ereignisse wie bspw. das Wetter oder Themen wie die Gas-Infrastruktur (bspw. aus Gas-Flüsse aus Norwegen) beeinflusst.
Herausforderungen
Auf der anderen Seite gibt es auch eine Reihe an gesetzliche Anforderungen. Beispielsweise mit dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich). Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern aber auch GmbH - Geschäftsführern in Unternehmen erweitert. Kern des KonTraG ist eine Vorschrift, die Unternehmensleitungen dazu zwingt, ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem) einzuführen und zu betreiben.
Wörtlich schreibt das Gesetz dazu in § 91 Abs. 2 AktG eine Vorschrift vor, nach der der Vorstand verpflichtet wird „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“. Solche „bestandsgefährdenden Entwicklungen“ ergeben sich meist aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken, was Unternehmen verpflichtet regelmäßig eine Risikoanalyse und eine Risikoaggregation durchzuführen.
Es liegt nahe, dass die Energiekosten spätestens seit der Preisexplosion im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine im August 2022 mit Strompreisen von zeitweise mehr als 1.000 EUR je Megawattstunde mit zu gewinn- und bestandsgefährdenden Entwicklungen zählen.
Es gilt also im Risikomanagement diese Herausforderungen abzudecken
und damit
Geeignete Maßnahmen im Risikomanagement
Wir haben einen Baukasten an Maßnahmen entwickelt, um sehr individuell auf die spezifische Risikolage der Energiebeschaffung eines Unternehmens zu reagieren. Dazu zählen unter anderem die folgenden Punkte:
Gerne informieren wir Sie individuell.